Da die Pflegekasse die Kosten der Heimunterbringung aus Pflegesatz, Unterkunft, Verpflegung sowie gesondert berechenbaren Investitionskosten nur bis maximal 75 % der jeweiligen Pflegestufe übernimmt, ist der restliche Anteil selbst zu tragen.
Dieser ist in den Pflegegraden 2-5 jeweils gleich, in Pflegerad 1 ist er höher. Den genauen Eigenanteil und dessen Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der Tabelle der Pflegesätze zu finden unter dem Punkt Service.
Sollte Ihre finanzielle Situation dies nicht erlauben, trägt das Sozialamt die Differenz.