Die Pflegeversicherung gewährt Ansprüche auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Grundpflege umfasst die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Je nach Beeinträchtigung der Selbständigkeit wird in fünf Pflegegraden unterschieden:
- Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Bei einem spezifisch außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen kann auch Pflegegrad 5 gewährt werden, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.