Neben Leistungen aus einer Beihilfeversicherung gibt es je nach Bundesland auch die Möglichkeit, ein Pflegewohngeld zu beantragen. Diese Leistung ist abhängig von der Vermögenssituation des Antragstellers. Je nach Bundesland können Sehbehinderte auch einen Antrag auf Landesblindengeld stellen. Darüber hinaus gibt es für Anspruchsberechtigte die Möglichkeit, Leistungen im Rahmen des Bundessozialhilfegesetz zu beziehen.