Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege ist für alle in Pflegegrad 2-5 gleich. Für bis zu acht Wochen und 1612 € übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten, die Aufwendung für soziale Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Zu den genannten Kosten kommen die Tagessätze für Unterkunft und Verpflegung. Diese entnehmen Sie bitte der Tabelle Pflegesätze zu finden unter dem Punkt Service. Zusätzlich ist es möglich, nicht benötigte Beträge aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege zu nutzen, das wären maximal nochmal 1612 €.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich einen Teil des Eigenanteils von der Pflegekasse erstatten zu lassen