So einfach geht das in der Praxis leider nicht. Liegt keine offizielle Vollmacht vor, im Namen der Angehörigen tätig zu werden, besteht auch keine Berechtigung. Hilfreich ist eine notariell beurkundete Vollmacht oder eine sogenannte Vorsorgevollmacht. Weitere Informationen dazu geben Ihnen die darauf spezialisierten Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien, die Betreuungsbehörde oder der Betreuungsverein vor Ort.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gern zur Seite und nennen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner.