Auch nach der vollständigen Impfung in unserer Einrichtung müssen weiterhin Maßnahmen gegen das Corona-Virus umgesetzt werden.
Hierzu gehören insbesondere: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Masken, Desinfektion, Lüften und regelmäßiges Testen. Das gegenwärtigen Besuchskonzept bleibt ebenfalls weiterhin bestehen.
Auch wenn das Impfen von möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Beschäftigten einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, Infektionen zu vermeiden sowie einen Ausbruch in unserer Einrichtungen zu verhindern, sprechen insbesondere die folgenden Gründe für die weitere Aufrechterhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen:
- In vielen Einrichtungen sind nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner geimpft.
- Auch ist nicht immer das gesamte Personal geimpft (der Anteil des geimpften Personals ist meist geringer als der Anteil geimpfter Bewohnerinnen und Bewohner).
- Bisher ist unklar, ob geimpfte Personen das Virus weitergeben können.
- Die meisten Besucherinnen und Besucher sind noch nicht geimpft.
- Obwohl Studien zu den derzeit eingesetzten mRNA-Impfstoffen stark darauf hindeuten, dass der Impfschutz auch bei alten Menschen mit Vorerkrankungen gegen den Virustyp, der seit fast zwölf Monaten in Deutschland anzutreffen ist („Wildtyp SARS-CoV-2“), sehr gut ist (> 90% Wirksamkeit), ist dies noch nicht sicher nachgewiesen.
- Es gibt verschiedene neue Virusvarianten (B1.1.7 v.a. aus England, B 1.351 v.a. aus Südafrika, P.1 v.a. aus Brasilien), für die noch nicht bekannt ist, ob die Impfung mit der gleichen Stärke einen Schutz bietet.
Daher ist wichtig, trotz Impfung weiterhin diszipliniert die gängigen Schutzvorkehrungen und Maßnahmen beizubehalten, solange auch die Inzidenzraten – trotz Rückgang in den letzten Tagen – noch hoch liegen und die Verbreitung und Auswirkung der genannten Virusmutationen weiter Anlass zur Vorsicht gibt. Dies dient dem eigenen Schutz sowie dem Schutz anderer.
Das Vorgehen bei einem Besuch im Christoph-Blumhardt-Haus bleibt unverändert. Allerdings freut es mich, dass wir Ihnen während Ihres Besuchs etwas entgegenkommen und kleine Lockerungen vornehmen können:
- Der Aufenthalt während eines Besuchs ist nicht zwingend auf dem Zimmer erforderlich – Sie können Ihre Lieben auch im Aufenthaltsraum aufsuchen. Dies ist allerdings nur bei einem Besuch von einer Person möglich. Bitte beachten Sie auch hier die Abstandsregeln und dass nicht zu viele Besucher im Aufenthaltsraum sind.
- Da die Verordnung es wieder erlaubt, dass sich zwei Haushalte treffen dürfen, können Sie unsere Bewohnerinnen und Bewohner wieder mit mehr als einer Person (max. 5 Personen) besuchen – vorausgesetzt die Besucher/innen leben in einem Haushalt.
Wir bitten Sie um Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Tobias Weymann
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