Das Ministerium hatte bisher seine Behörden angewiesen, nach dem Rahmenvertrag NRW davon auszugehen, dass die Einrichtungen die Begleitung zum Arzt durch eigenes Personal sicherzustellen haben. Nach der nun mehr rechtskräftigen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg ändert das Ministerium seine Rechtsauffassung. Nach dem Rahmenvertrag muss die Einrichtung nicht mehr Begleiten, sondern nur bei der Organisation der Termine behilflich sein.
Quelle: Fachzeitschrift; Altenheim Vincentz Verlag, newsletter.net, 31. Oktober 2013