Aufgrund entsprechender staatlicher Vorgaben sind die Corona-Regelungen im Christoph-Blumhardt-Haus aktualisiert. Die wichtigsten Punkte:
- Für Besucher/innen gilt die 1-G-Regelung; die Einrichtung darf nur mit einem negativen Corona-Test betreten werden, der nicht älter als 24 Stunden ist.
- Es muss in der gesamten Einrichtung eine FFP2-Maske getragen werden – auch im Bewohnerzimmer.
- Besuche ab 5 Personen zeitgleich müssen mit der Heimleitung vorab besprochen werden.
Alle aktuellen Regelungen finden Sie auf unserer Corona-Info-Seite.